Wir beginnen unsere Arbeit mit einer ersten fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme des Baumes. Das bedeutet wir untersuchen den Baum z. B. auf Astabbrüche, Fehlentwicklungen in der Krone oder andere Schäden am Stamm, Stammfuß und im Wurzelbereich. Sind Kronensicherungen eingebaut müssen diese überprüft werden. Je nach Alter und Vitalität des Baumes können wir dann erforderliche Maßnahmen bestimmen. Ziel der Baumpflege sind gesunde und verkehrssichere Bäume.
Maßnahmen an vorgeschädigten Bäumen und ihren Standorten um die Gesundheit und Verkehrssicherheit wieder herzustellen.
In Gemeinden, welche eine Baumschutzsatzung verabschiedet haben, dürfen Bäume ab einem bestimmten Mindestdurchmesser nicht ohne Befreiung gefällt oder anderweitig geschädigt werden. Hier können wir für Sie beratend tätig werden.
Gerne verwalten wir kostengünstig für Sie Ihren Baumbestand. Wir bedienen uns dazu eines webbasierten Erfassungsprogrammes, auf welches Sie als Baumbesitzer jederzeit und überall zugreifen können!
Wir übernehmen die regelmässige Kontrolle Ihrer Bäume, um den Gesundheitszustand und die Stabilität zu überprüfen. Die Häufigkeit dieser Kontrolle richtet sich nach dem Standort und Zustand des Baumes und wird bei der Ersterfassung festgelegt.
Unter baumfremden Bewuchs verstehen wir in erster Linie Kletterpflanzen wie Efeu, Waldrebe und Schlingknöterich. Diese schädigen den Baum zwar nicht direkt, können aber durch ihr Gewicht und den Schattenwurf zum Problem werden. Außerdem erschweren sie die Baumkontrolle erheblich.
Manchmal ist es unumgänglich, einen Baum zu fällen. Wir können diese Arbeiten auch an schwierigen Standorten verrichten und den Baum in kleinen Teilen zerlegt punktgenau abseilen.
Der Formschnitt dient dazu die Baumkrone in regelmässigen Abständen in eine bestimmte (Kunst-)Form zu bringen. Damit muss in jungen Jahren begonnen werden, um die Verletzungen am Baum möglichst gering zu halten. Nicht alle Baumarten sind dafür geeignet.
Wird ohne Grund eine gesunde Baumkrone im Starkastbereich (Äste mit einem Durchmesser von > 10 cm eingekürzt), spricht man von einer Kappung. Bei gesunden Bäumen dürfen laut ZTV – Baumpflege keine Kappungen vorgenommen werden. Sie gelten als baumschädigende Maßnahme.
Schnittmaßnahmen in der Krone werden entweder vorgenommen, um einen Baum dabei zu unterstützen, eine stabile und gesunde Krone aufzubauen, oder sie werden aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeführt. Der Kronenschnitt beinhaltet Maßnahmen wie Kronenauslichtung, Kroneneinkürzung, Kronenteileinkürzung, Kronenpflege und Kronensicherungsschnitt (siehe ZTV-Baumpflege)
Ist eine Krone bruchgefährdet, gibt es die Möglichkeit, mit Gurtbändern oder Hohltauen Kronenteile miteinander zu verbinden, um so den Ausbruch oder Absturz einzelner Kronenpartien zu verhindern.
Schnittmaßnahme an der Krone, um genügend Abstand zu Verkehrswegen und Häusern zu erhalten. Günstig ist es, mit diesen Maßnahmen schon an jungen Bäumen zu beginnen. Die dabei entstehenden kleinen Schnittwunden können rasch überwallt werden und es kommt zu keinen bleibenden Schäden.
Wir wenden die seilunterstützte Baumklettertechnik als bevorzugte Arbeitsweise im Baum an. Unsere Kletterer sind allesamt durch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft geprüft und für den Einsatz der Motorsäge in Klettertechnik zugelassen. Die Berufsgenossenschaft schreibt uns den Einsatz von zwei Kletterern auf der Baustelle zwingend vor. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie unbedingt bitten, darauf zu achten, Ihre Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die diesen Anforderungen gerecht werden.
Die ZTV Baumpflege – in der 5. Auflage erschienen – ist das wichtigste deutsche Regelwerk in Sachen Baumpflege.